27/05/2019
Bestellerprinzip bringt kaum Ersparnis beim Kauf von Wohnimmobilien
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will das „Bestellerprinzip“ einführen, um Verbraucher beim Kauf einer Wohnimmobilie zu entlasten: Wer einen Makler beauftragt, muss auch für die Maklercourtage aufkommen. Doch solche Pläne stoßen auf Kritik, laut dem neusten Bericht vom Handelsblatt.
Viele Sachverständigen sahen das Vorhaben kritisch aus wirtschaftswissenschaftlichen und juristischen Gründen.
Es ist deshalb davon auszugehen, dass das „Bestellerprinzip“ nicht beim Wohnungskauf eingesetzt würde, weil diese Neuregelung einerseits deutliche Einschränkung des Grundsatzes der Vertragsfreiheit sei, anderseits das Ziel nicht erreichen werde, die Anschaffungskosten für selbst genutztes Wohneigentum wirksam zu reduzieren.
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