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20/03/2019

Leibrente

In Anbetracht der Probleme des Umlagen basierten, deutschen Rentensystems geraten alternative Rentensysteme immer weiter in den Interessenfokus um eine Einkommenslücke beim Eintritt ins Rentenalter zu verhindern.

Eine andere Form ist die im angelsächsischen Raum verbreitete Leibrente. Diese ermöglicht es Immobilieneigentümern, die ihren Kredit abbezahlt haben den Wert ihrer Immobilie als lebenslange Rente auszuzahlen zu lassen während sie weiterhin ein notariell beurkundetes Wohnrecht genießen.

Die Höhe der Leibrente berechnet sich neben dem Wert der Immobilie vor allem aus dem Alter und dem Geschlecht der Eigentümer, sowie den Transaktions- und laufenden Nebenkosten für die Immobilie. Dabei gilt die Faustformel, dass die Rente umso höher ausfällt, je älter der Eigentümer ist.

Je nach Käufer werden die Neben- und Instandhaltungskosten übernommen. Ferner können sich Eigentümer einen Auszahlungszeitraum, etwa über 5 oder 10 Jahre, garantieren lassen, um Erben zu berücksichtigen. Sollten Kinder die Leibrente für Ihre Eltern stellen können diese einen Teil als Sonderausgaben geltend machen und müssen weder Eigenkapital vorweisen, noch einen Kredit nehmen.

Quelle:

https://www.deutsche-seniorenliga.de/themen-initiativen/sicherheit-finanzen/316-die-immobilien-leibrente.html