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27/03/2019

Was passiert, wenn das Hausgeld nicht gezahlt wird?

In einer Wohneigentümergemeinschaft fallen bekanntermaßen einige Kosten zum Erhalt des Sondereigentums an, die über das Hausgeld finanziert werden. Sollte ein Eigentümer der Zahlung einmal nicht nachkommen kann dies besonders für selbstgenutzten Wohnraum Folgen haben. Denn während Mieter nicht für den Zahlungsverzug von Wohneigentümern verantwortlich gemacht werden können, gab es in jüngster Zeit zwei gerichtliche Urteile, auf die wir verweisen möchten.

Zum einen ist die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main (Az.: 20W 65/06) zu nennen, demnach Eigentümern, die mit ihren Zahlungen des Hausgelds mindestens 6 Monate im Rückstand sind, Wasser, Strom und Wärmenergie abgestellt werden darf.
Zum anderen hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei laufend unpünktlicher Zahlung des Hausgeldes das Wohneigentum sogar entzogen werden kann (Az.: VzR 26/06). 

Quelle:
https://www.n-tv.de/ratgeber/Was-Eigentuemern-drohen-kann-article20862413.html 

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=39077&pos=0&anz=1

https://openjur.de/u/287481.html