30/09/2019
WEG aktuell: Keine Instandsetzung ohne Beschluss
- es ist 5 vor 12 -
Der BGH hat am 14.6.2019 entschieden, dass ein Wohnungseigentümer keinen Anspruch auf Kostenersatz gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft geltend machen kann, wenn er zuvor die Fenster seiner Wohnung ohne Beschluss der WEG erneuert hat.
https://www.bfw-bund.de/handlungsfelder/recht/weg-recht/
Wer als Teileigentümer Geschäfte für die WEG tätigt, kann sich außer in Fällen der Notgeschäftsführung, nicht ohne Mandat darauf berufen im Sinne der WEG gehandelt zu haben. Wohnungseigentümer behalten regelmäßig einen Gestaltungsspielraum, der vom einzelnen Eigentümer nicht umgangen werden darf. Eigenmächtiges Handeln mit hieraus resultierenden rechtlichen und wirtschaftlichen Nachteilen kann nicht nachträglich zugunsten des Eigentümers korrigiert werden.
Aus unserer Sicht ist eine Novellierung des WEG seit langem überfällig. Insbesondere die alternde Gesellschaft benötigt technische Hilfsmittel, von Rampen über breitere Türen bis zum Aufzug. Das war bisher ohne einstimmige Beschlussfassung nicht möglich.